Was ist Mediation?
Die Mediation soll es zwei oder mehreren Parteien ermöglichen, einen Streit oder eine Konfliktsituation außergerichtlich und im beiderseitigen Einverständnis beizulegen. Es ist ein freiwilliges Verfahren, das die Beteiligten eigenverantwortlich zu jedem Zeitpunkt in Anspruch nehmen können. Der Mediator als neutrale Position vermittelt und strukturiert das Verfahren, um zu einer einvernehmlichen Win-Win-Lösung zu gelangen.
Was ist eine Shuttlemediation?
Über alle Mediationsphasen hinweg - vom Erstgespräch bis zur einvernehmlichen Lösungsvereinbarung - erfolgen Kommunikation und Informationsaustausch zwischen den Medianden ausschließlich durch die Vermittlung des Mediators. In der Regel fungieren das Telefon oder internetgestützte Techniken als Kommunikationsmittel, aber auch persönliche Einzelgespräche sind möglich. Die Konfliktparteien hören oder sehen sich im Verlauf dieses Mediationsmodells nicht.
Was ist eine Kurzzeitmediation?
Bei einer Kurzzeitmediation können Sie Ihren Konflikt an einem Tag oder z.B. an einem Wochenende klären. Sofern sich Ihr Konflikt dazu eignet, hat dies den Vorteil, daß Sie eine Menge Zeit und Aufwand sparen.
Was sind die Vorteile einer Mediation?
Hier gibt es einige überzeugende Argumente, die klar für ein Mediationsverfahren sprechen, um einen Konflikt beizulegen:
Eine Mediation kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden – vor oder während eines gerichtlichen Verfahrens. Eine Gerichtsverhandlung ist grundsätzlich öffentlich, das Mediationsverfahren hingegen ist vertraulich, fair, möglichst objektiv und mit wenig Aufwand verbunden. Die Parteien lenken den Ausgang bzw. die Vereinbarungen des Verfahrens aktiv selbst. So wird im besten Falle niemand benachteiligt. Die Parteien entscheiden zudem über Terminierung und Kostenaufwand. Die (Rechts-)Vertreter der Parteien können am gesamten Prozess der Lösungsentwicklung teilnehmen, um die Klienten weiterhin zu unterstützen, falls dieser Wunsch besteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Parteien zu einer zumindest neutralen Einigung kommen und alle versprochenen Leistungen oder Zahlungen erbringen ist hoch.
Ist ein Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet?
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Mediation ist die Verschwiegenheit und Schweigepflicht des Mediators. Ohne das ausdrückliche (schriftliche) Einverständnis der Parteien gibt ein Mediator die Informationen nicht weiter, die er im Laufe des Mediationsverfahrens erhält.
Wie lange dauert eine Mediation?
Meine Mediationssitzung entspricht jeweils 60 Minuten. Wie viele Sitzungen angesetzt bzw. benötigt werden, hängt individuell von jedem einzelnen Konfliktfall ab. Und davon, ob getrennte Sitzungen notwendig sind, oder das Problem direkt gemeinsam angegangen werden kann. Manche Konflikte lösen sich innerhalb von nur 7 bis 8 Sitzungen, andere benötigen mehr Zeit.
Was kostet eine Mediation?
Die Dauer einer Mediation richtet sich nach Art und Umfang des Konfliktes, den Sie lösen wollen, und kann daher sehr unterschiedlich ausfallen.
In den meisten Fällen werden zwischen ca. 8 Termine oder Sitzungsstunden ( s. Kurzzeitmediation) benötigt. Ich rechne mit Ihnen nach einem Stundensatz ab, der sich an dem zu erwartenden Aufwand orientiert. Der Stundensatz wird zu Beginn jeder Mediation vereinbart.
In jedem Fall aber fallen bei einem Mediationsverfahren wesentlich geringere Kosten an, als bei einem Gerichtsverfahren. Auch wenn dieses schon eingeleitet ist. Eine außergerichtliche Streitbeilegung verringert auch die Kosten bei Gericht erheblich.
Können die Kosten für eine Mediation von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden?
Seit einigen Jahren haben viele Rechtsschutzversicherungen das Mediationsverfahren in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Vorraussetzungen einer Kostenübernahme.
Kostenübernahme für Kinder -und Jugendhilfeleistung?
Gem. §8 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) kann beim zuständigen Jugendamt evtl. eine Kostenübernahme beantragt werden.
Ist eine Mediation möglich, wenn bereits Anwälte eingeschaltet wurden oder das Gerichtsverfahren schon läuft?
Ja, in beiden Fällen ist ein Mediationsverfahren möglich und in den meisten Fällen kostengünstiger als die Alternative – trotz doppelt anfallender Gebühren!
Läuft das Gerichtsverfahren schon, so kann dieses für die Dauer der Mediation ruhen und im Falle einer positiven Einigung im Anschluss unter Einbeziehung der Mediationsergebnisse formell abgeschlossen werden.
Es ist anzumerken, dass die Inhalte aus den Mediationssitzungen und alle in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen und Dokumente von den Mediatoren absolut vertraulich behandelt werden. Mediatoren stehen nicht als Zeugen zur Verfügung und sind nicht zur Herausgabe eventueller Dokumente verpflichtet.